Martküberblick Kryptowährungen

Nach­dem du die­sen Arti­kel gele­sen hast, weißt du zum einen, dass nicht alle Arten von Kryp­to­wäh­rung und Token gleich sind. Es gibt Unter­schie­de, die du ken­nen soll­test. Zum Zwei­ten wirst du die Begrif­fe Kryp­to­wäh­run­gen, Uti­li­ty Token, Secu­ri­ty Token, Sta­b­le­co­ins, NFTs und digi­ta­le Zen­tral­bank­wäh­run­gen ein­ord­nen kön­nen. Zusätz­lich erfährst du, wes­halb ver­schie­de­ne Token-Arten nicht immer ein­deu­tig abzu­gren­zen sind.

Inzwi­schen gibt es laut Coin­mar­ket­cap rund 9.000 Block­chain-basier­te Token, die auf dem Markt zum Han­del zur Ver­fü­gung ste­hen. All die­se Token haben eins gemein: sie sind ein­deu­tig iden­ti­fi­zier­bar und kön­nen weder kopiert noch ver­än­dert wer­den, da sie alle auf der Block­chain-Tech­no­lo­gie beru­hen. Es gibt neben den Token, die zum Han­del gelis­tet sind, auch Token, die nicht auf öffent­li­chen Bör­sen frei ver­käuf­lich sind. Denn nicht alle Token sind in der Anla­ge­klas­se der Kryp­to­wäh­run­gen ein­zu­ord­nen. Daher ist es wich­tig zu wis­sen und zu ver­ste­hen, wel­che Unter­schie­de zwi­schen den Token-Arten bestehen. Die­se Unter­schie­de wei­sen ver­schie­de­ne Risi­ken auf – ver­spre­chen aber auch viel­fäl­ti­ge Renditechancen.

Wie für Vie­les gilt auch hier: es gibt nicht die “eine” Defi­ni­ti­on. Da die Kryp­to-Welt noch nicht lan­ge besteht, ent­ste­hen auch hier kon­ti­nu­ier­lich neue Gat­tun­gen an Block­chain-basier­ten Token. Das führt wie­der­um zur Erwei­te­rung oder Ände­rung der Defi­ni­ti­on. Nach dem Lesen des Arti­kels bist du für den Kryp­to-Markt vor­be­rei­tet. Wich­tig ist nur, dass du dich stets wei­ter infor­mierst, da die Ent­wick­lung stän­dig in Bewe­gung ist.

“Token” – Was ist das?

Eine Block­chain ist eine Daten­bank. Der Token ist dem­nach ein Ein­trag in einer Daten­bank. Wenn du einen Bit­co­in hältst, bist du als Besit­zer auf der Bit­co­in-Daten­bank (Block­chain) ver­merkt. du kannst dir mer­ken, dass sich hin­ter dem Begriff “Token” alle Block­chain-basier­ten Ver­mö­gens­wer­te befin­den. Heut­zu­ta­ge gibt es meh­re­re Unter­ka­te­go­rien der Token, dabei sind die bekann­tes­ten und wich­tigs­ten die Kryp­to­wäh­run­gen, Uti­li­ty Token, Secu­ri­ty Token, Sta­b­le­co­ins und NFTs.

Bit­co­in und Altcoins

Die welt­weit am meis­ten ver­brei­te­te Token-Kate­go­rie ist die Kryp­to­wäh­rung. Hin­zu zäh­len auch Bit­co­in und Ethe­re­um. Bekannt sind Kryp­to­wäh­run­gen auch unter dem Namen “Pay­ment Token”. Bit­co­in kön­nen als Zah­lungs­mit­tel für Dienst­leis­tun­gen oder Pro­duk­te genutzt wer­den, wobei Ethe­re­um nur für Leis­tun­gen im Ethe­re­um-Netz­werk ver­wend­bar ist. Das Ethe­re­um-Netz­werk ist eine dezen­tra­li­sier­te Soft­ware-Platt­form zur Ent­wick­lung von Smart Con­tracts. Obwohl wie oben beschrie­ben, die Kryp­to­wäh­run­gen als Zah­lungs­mit­tel ein­ge­setzt wer­den, sind sie über­wie­gend als Inves­ti­ti­ons­gut anzu­se­hen. In Kryp­to­wäh­run­gen wird an den jewei­li­gen Bör­sen also eben­so inves­tiert, mit der Absicht Gewinn zu erzielen.

Du fragst dich sicher, was der Unter­schied zwi­schen Bit­co­in und “Alt­co­ins” ist. Die mit Abstand größ­te und auch ers­te Kryp­to­wäh­rung ist Bit­co­in. “Alt­co­in” ist nur der Über­be­griff aller ande­ren Arten von Kryp­to­wäh­run­gen. Das bedeu­tet, auch Bit­co­in Cash, Bit­co­in Gold oder Ethe­re­um dür­fen sich Alt­co­in nen­nen. Gleich­be­deu­tend mit einem “Euro” oder “Cent” kann der “Coin” gese­hen wer­den. Somit hat der­je­ni­ge, der einen Bit­co­in hält, gleich­zei­tig einen “Coin” der Kryp­to­wäh­rung Bit­co­in. Ein Bit­co­in wie­der­um ent­spricht 100 Mil­lio­nen Sato­shis. Wäh­rend es bei Bit­co­ins die Unter­tei­lung in Coins und Sato­shis gibt, wird bei Alt­co­ins nur von Coins als Wert­ein­heit gesprochen.

Uti­li­ty Token: Eine Tech­no­lo­gie­platt­form und ihr Nutzungsrecht

Durch Uti­li­ty Token wer­den dem Benut­zer Nut­zungs­rech­te gege­ben. Über das Fil­e­co­in-Netz­werk kannst du zum Bei­spiel Spei­cher­platz nut­zen – ein­fach dadurch, dass du einen Fil­e­co­in hältst. Die Fil­e­co­ins sind nur für die­ses Netz­werk sinn­voll, außer­halb bleibt nur die Opti­on der Ver­äu­ße­rung. Ein wei­te­res Bei­spiel sind Cryp­to Len­ding Token. Durch den CRO Token oder den NEXO Token bekommst du die Mög­lich­keit Zin­sen zu ver­die­nen. Sie die­nen haupt­säch­lich der Inves­ti­ti­on, denn außer­halb der Netz­wer­ke gibt es für die­se Token kei­nen Gebrauch. Nicht jeder Token kann leicht zwi­schen Uti­li­ty Token und Kryp­to­wäh­rung unter­schie­den wer­den. Wenn man es genau nimmt, ist Ethe­re­um auch ein Uti­li­ty Token, da sie als Wäh­rung zum Betrei­ben der Ethe­re­um-Platt­form genutzt wird. Um für eine kla­re Dif­fe­ren­zie­rung zu sor­gen, wird oft­mals auch anhand der Ent­ste­hung unter­schie­den. Uti­li­ty Token wer­den durch Initi­al Coin Offe­rings (ICO) von einer zen­tra­li­sier­ten Enti­tät (z. B. einer Orga­ni­sa­ti­on) aus­ge­ge­ben. Kryp­to­wäh­run­gen hin­ge­gen wer­den durch Mining erschaf­fen, was dezen­tral erfolgt. Kurz erwähnt wer­den soll hier, dass auch das nicht immer zutrifft. Ethe­re­um wur­de anfangs über einen ICO eröff­net. Mitt­ler­wei­le wer­den die Ethe­re­um-Coins aber über Mining geschürft. Ethe­re­um war zum Start eher ein Uti­li­ty Token und hat sich über die Zeit zu einer Kryp­to­wäh­rung ausgeprägt.

Digi­tal ver­brief­te Finanz­in­stru­men­te = Secu­ri­ty Token

Im Ver­gleich zu der Abgren­zung zwi­schen Uti­li­ty Token und Kryp­to­wäh­rung ist der Unter­schied zwi­schen einem Uti­li­ty Token und Secu­ri­ty Token deut­lich. Zu den Secu­ri­ty Token gehö­ren unter ande­rem Akti­en, Anlei­hen und Immo­bi­li­en. Das Secu­ri­ty Token ist ein durch das Finanz­markt­recht regu­lier­tes Instru­ment. Wenn die­se Token aus­ge­ge­ben wer­den, bezeich­net man den Vor­gang auch als “Secu­ri­ty Token Offe­ring” (STO).

Die STOs unter­lie­gen stren­gen finanz­markt­recht­li­chen Auf­la­gen. In Deutsch­land wer­den die­se Regu­la­ri­en von der BaFin kon­trol­liert und gere­gelt. Sobald Emit­ten­ten ein gewis­sen Volu­men über­stei­gen müs­sen sie einen Invest­ment-Pro­spekt geneh­mi­gen las­sen. Der Pro­spekt wird dann bei der BaFin ein­ge­reicht. Eben­so unter­liegt auch der Han­del mit Secu­ri­ty Token stren­ge­ren Richt­li­ni­en als der Han­del mit Uti­li­ty Token. ICOs und Uti­li­ty Token rich­ten sich nach den gesetz­li­chen Verbraucherschutzbestimmungen.

Sta­b­le­co­ins: wert­ab­hän­gig vom zugrun­de­lie­gen­den Asset

Ein Ver­mö­gens­ge­gen­stand oder ein Port­fo­lio aus ver­schie­de­nen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den ist der Wert eines Sta­b­le­co­ins. Die­se sind mit­ein­an­der ver­bun­den. Es ist wich­tig zu wis­sen, hin­ter wel­chem Sta­b­le­co­in wel­cher Ver­mö­gens­wert liegt. Vor allem als Anleger/​Investor ist die­se Infor­ma­ti­on essen­zi­ell. Es wird zwi­schen drei Arten von Sta­b­le­co­ins unterschieden:

Zen­tra­li­sier­te Stablecoins:

Zu den zen­tra­li­sier­ten Sta­b­le­co­ins gehö­ren zum Bei­spiel Fiat­wäh­rung oder ein Edel­me­tall. Der größ­te Sta­b­le­co­in ist der USD Tether (USDT) und er ist eins zu eins an die Wert­ent­wick­lung des Dol­lars gebun­den. Die Emit­ten­tin des USDT ist Tether Limi­t­ed. Dem­nach muss sie genü­gend Ver­mö­gen besit­zen, um die Besi­che­rung damit zu gewähr­leis­ten. Jeder Anle­ger muss ein gewis­ses Ver­trau­en in die Emit­ten­tin haben, dass die­se die Sta­b­le­co­ins auch aus­rei­chend besi­chert. Es gab bereits in der Ver­gan­gen­heit eini­ge Aus­ein­an­der­set­zun­gen und unter ande­rem auch recht­li­che Kon­flik­te in Hin­blick auf die Besi­che­rung des USDT. Die Emit­ten­tin in den USA unter­liegt stren­gen regu­la­to­ri­schen Auf­la­gen, wes­halb der Sta­b­le­co­in USD Coin (USDC) als sehr trans­pa­rent ange­se­hen wird.

Kryp­to-besi­cher­te Stablecoins:

Die Besi­che­rung fin­det durch ande­re Kryp­to­wäh­run­gen oder Block­chain-basier­ten Token statt. Die Aus­ga­be neu­er Sta­b­le­co­ins fin­det auto­ma­ti­siert mit­tels Smart Con­tracts statt, da die Besi­che­rung durch­ge­hend digi­tal erfolgt. Um einen Sta­b­le­co­in zu erwer­ben, muss eine ande­re Kryp­to­wäh­rung als Sicher­heit über­ge­ben wer­den. Sofern man die Sicher­hei­ten zurück­ver­langt, muss auch der Sta­b­le­co­in abge­ge­ben wer­den. Durch On-Chain-Algo­rith­men stellt der Smart Con­tract die Kop­pe­lung des Sta­b­le­co­ins an einen sta­bi­len Wert sicher. In die­sen Fäl­len ver­traut der Anle­ger nicht auf eine zen­tra­li­sier­te Emit­ten­tin son­dern auf die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Pro­to­kolls. Der DAI Token sei als Bei­spiel genannt. Es muss Ether (Kryp­to­wäh­rung) hin­ter­legt wer­den, um DAI zu nut­zen. Auch hier müs­sen zuerst dei­ne DAI zurück­ge­ge­ben wer­den, falls du dei­ne Ether Coins zurück­ha­ben möch­test. Der Wert des DAI Tokens ist 1:1 an den US-Dol­lar gebun­den. Der Unter­schied zum zen­tra­li­sier­ten Tether ist, dass hier kei­ne US-Dol­lar Reser­ve benö­tigt wird. Anstel­le der Reser­ve wird der Token durch ein Port­fo­lio aus Kryp­to­wäh­run­gen besi­chert und die­ser Wert folgt auto­ma­ti­siert den Schwan­kun­gen des US-Dollars.

Algo­rith­mi­sche Stablecoins:

Weder durch Fiat- noch durch Kryp­to­wäh­run­gen wer­den die algo­rith­mi­schen Sta­b­le­co­ins besi­chert, das Vor­ge­hen ist aber ähn­lich wie bei den Fiat­wäh­run­gen. Der Sta­b­le­co­in hat einen fest­ge­leg­ten Wert und hält die­sen auch. Die Bei­be­hal­tung des Wer­tes wird durch die zir­ku­lie­ren­de Men­ge an Coins mit­hil­fe von Smart Con­tracts und Algo­rith­men gere­gelt. Das Ange­bot wird auto­ma­ti­siert redu­ziert, wenn der Wert auf einen US-Dol­lar fest­ge­legt ist und der Dol­lar sinkt. Umge­kehrt das­sel­be, denn wenn der Dol­lar steigt, erhöht sich auto­ma­tisch das Ange­bot der Token. Das Prin­zip funk­tio­niert ähn­lich wie das Prin­zip der Zen­tral­ban­ken. Als Bei­spiel eines Algo­rith­mi­schen Sta­b­le­co­in ist der Basis Coin zu erwäh­nen. Es gibt auch Sicher­hei­ten-Pools, die den Wert des Coins vor ein­schnei­den­den Markt­be­we­gun­gen absi­chern. Die­se sind aber nur in eini­gen Algo­rith­mi­schen Sta­b­le­co­ins vorhanden.

NFT: digi­ta­le Ver­mö­ge­gen­sge­gen­stän­de als Eigentum

NFT steht für non-fun­gi­ble-token, was auf Deutsch “nicht austauschbarer”-Token heißt. Hin­ge­gen Dol­lar, Gold, Lite­co­in und Bit­co­in sind aus­tausch­bar, also fun­gi­ble. Es ist für den Nut­zer unin­ter­es­sant, wel­chen Euro­schein er besitzt, denn ein Euro­schein bleibt ein Euro­schein. Doch für Kunst­samm­ler oder Immo­bi­li­en­be­sit­zer ist es not­wen­dig zu wis­sen, wel­ches Grund­stück, wel­ches Kunst­werk oder auch wel­che Sam­mel­kar­ten er besitzt. Im Ver­gleich zu den ande­ren Token sind NFTs rela­tiv neu. Wie oben schon genannt wird ein Besitz­recht an einem digi­ta­len Gegen­stand ver­brieft. Der Gegen­stand kann sowohl ein digi­ta­les Kunst­ob­jekt, Musik, ein Video oder Com­pu­ter­spie­le sein. Vie­le ver­glei­chen NFTs auch mit zeit­ge­mä­ßen Fuß­ball­sam­mel­kar­ten. Heu­te wer­den die Kar­ten nicht mehr in ein Album geklebt, son­dern in dem digi­ta­len Wal­let abge­spei­chert. Für Künst­ler bie­ten die NFTs damit den Schutz, ihr Eigen­tum digi­tal zu schüt­zen. Und ein Teil des Erlö­ses kann durch ein Token zum Bei­spiel bei einem Ver­kauf auto­ma­tisch an den Künst­ler fließen.

CBDCs: Zen­tral­bank­wäh­run­gen in digital

Schon bald wer­den wir alle mit der fol­gen­den Art von Cryp­to­wäh­rung kon­fron­tiert: digi­ta­le Zen­tral­bank­wäh­run­gen (Cen­tral Bank Digi­tal Cur­ren­ci­es, CBDCs). Chi­na hat bereits als ers­te gro­ße Volks­wirt­schaft eine digi­ta­le Wäh­rung her­aus­ge­ge­ben. In Euro­pa und in den USA befin­den sich die Zen­tral­ban­ken aktu­ell noch in der Kon­zep­ti­ons­pha­se. Der­zeit ste­hen die­se Ent­wick­lun­gen noch am Start­punkt. Irgend­wann wird es sehr wahr­schein­lich dazu kom­men, dass die digi­ta­len Wäh­run­gen das heu­ti­ge Bar­geld ablö­sen. Vor­erst wer­den die­se Wäh­run­gen über­wie­gend im Wert­pa­pier­han­del und auf dem Invest­ment­markt zu han­deln sein. Mit einer dezen­tra­li­sier­ten Kryp­to­wäh­rung wie Bit­co­in ist die digi­ta­le Zen­tral­bank­wäh­rung aber nicht zu ver­glei­chen. Die digi­ta­le Zen­tral­bank­wäh­rung wür­de vor­aus­sicht­lich von einer zen­tra­li­sier­ten Insti­tu­ti­on her­aus­ge­ge­ben und kon­trol­liert werden.


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