Web3, Blockchains, Crypto Tokens und NFTs
CELEBRIOUS® entwickelt Projekte für das Web3 der Zukunft. Mit Smartcontracts, Crypto Tokens und NFTs. Jeder CLBRS Token kompensiert ein Kilogramm CO2 und unterstützt damit den Klimaschutz.
Web3
Ein dezentrales und faires Internet, in dem Nutzer die Kontrolle über ihre Daten und ihre Identität haben. Web3 bietet neue Möglichkeiten für Sicherheit, Flexibilität und Privatsphäre im Internet.
NFT
Digitale, wahre Werte – von Eintrittskarten bis hin zu künstlerischen Werken. Durch die Verwendung von Smartcontracts und Blockchain-Technologie sind diese Werte rechtssicher übertragbar.
Token
Funktionen traditioneller Finanzsysteme replizieren, die Zukunft eines Protokolls oder einer App beeinflussen und Inhaberrechte auf digitale Vermögenswerte repräsentieren.
CELEBRIOUS® – WEB3 IS YOURS
Aktuelle Projekte
Hier findest du Auszüge von dem, was CELEBRIOUS mithilfe von Crypto, NFT, Smart Contracts und Blockchain realisiert. Lass Dich von unseren innovativen Lösungen inspirieren und erfahre mehr über die Möglichkeiten, die das Web3 für die Zukunft bereithält.
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CELEBRIOUS begleitet Dich von Anfang an.
Wir schaffen gemeinsam für Dich und Dein Unternehmen die Grundlagen, deine Ideen und deine Vorhaben umzusetzen.
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Unser Blog
Aktuelle Themen, rechtliche und steuerliche Veröffentlichungen und vieles mehr rund um das Web3. Erfahre mehr über die neuesten Entwicklungen und Trends im Bereich der Blockchain-Technologie und der Dezentralisierung des Internets. Bleibe auf dem Laufenden und informiere Dich über die Möglichkeiten, die das Web3 für die Zukunft bereithält.
Durchbruch für tokenbasierte Anleihen?
Die Rechtsorgane in Deutschland möchten die Crypto- und Blockchain-Industrie mit einem neuen Gesetz in die Schranken weisen. Das könnte die Finanzierung über Krypto, Token und Co auch für Firmen und Unternehmen interessanter machen.
Was ist das Web3?
Nach dem Lesen des Artikels kennst du die Entstehungsgeschichte des Internets vom Web1, Web2 und Web3.
Kryptoverwahrgeschäft – aktuelle News der Bafin
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl. I vom 19.12.2019, S. 2602) wurde das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen.