MiCA, ToFR und FAFT – die Krypto-Regulierung der EU

1. MiCA (Mar­kets in Crypto-Assets)

Am 30. Juni 2022 hat die EU den vor­läu­fi­gen Ent­wurf zu den Mar­kets in Cryp­to-Assets ver­ab­schie­det. Die Haupt-Inhal­te davon sind:

  • Die Euro­päi­sche Wert­pa­pier- und Markt­auf­sichts­be­hör­de (ESMA) und auch die Euro­päi­sche Ban­ken­auf­sichts­be­hör­de (EBA) kön­nen den Geschäfts­be­trieb von Kryp­to-Dienst­leis­tern regulieren
  • Die ESMA kon­trol­liert und überwacht
  • Die ESMA ent­wi­ckelt rele­van­te Metho­den und Nach­hal­tig­keits­in­di­ka­to­ren für das Web3-Business
  • Kryp­to­bör­sen sind in Zukunft haft­bar für Schä­den und Ver­lus­te, die mög­li­cher­wei­se entstehen
  • Vir­tu­al Asset Ser­vice Pro­vi­ders wer­den behan­delt wie Finanz­in­sti­tu­te hin­sicht­lich Geldwäschebekämpfung
  • Gel­der der Kun­den müs­sen iso­liert gehal­ten werden
  • Vir­tu­al Asset Ser­vice Pro­vi­ders müs­sen Anle­ger deut­li­cher über Risi­ken informieren
  • „Sta­ble Coins“ müs­sen durch aus­rei­chend Deckung („Reser­vern“) abge­si­chert sein – zu jeder Zeit. Egal ob bei Insol­ven­zen oder Anspruch der Kun­den auf Auszahlung

2. ToFR (Trans­fer of Funds Regulation)

Die EU hat am 29. Juni 2022 mit dem ToFR end­lich ein­heit­li­che Stan­dards zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche in der Kryp­to­bran­che formuliert.

3. FAFT (Finan­cial Action Task Force)

Die Finan­cial Action Task Force (FAFT) ist eine inter­na­tio­na­le neu gegrün­de­te Insti­tu­ti­on, der fast alle Län­der die­ser Welt und somit auch die EU ange­hö­ren. Die FATF ist nicht demo­kra­tisch gewählt son­dern wird über Repräsentant*innen der ver­schie­de­nen Mit­glieds­staa­ten dargestellt.

Ihr könnt den ori­gi­nä­ren Arti­kel dazu hier aufrufen.


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