1. MiCA (Markets in Crypto-Assets)
Am 30. Juni 2022 hat die EU den vorläufigen Entwurf zu den Markets in Crypto-Assets verabschiedet. Die Haupt-Inhalte davon sind:
- Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) können den Geschäftsbetrieb von Krypto-Dienstleistern regulieren
- Die ESMA kontrolliert und überwacht
- Die ESMA entwickelt relevante Methoden und Nachhaltigkeitsindikatoren für das Web3-Business
- Kryptobörsen sind in Zukunft haftbar für Schäden und Verluste, die möglicherweise entstehen
- Virtual Asset Service Providers werden behandelt wie Finanzinstitute hinsichtlich Geldwäschebekämpfung
- Gelder der Kunden müssen isoliert gehalten werden
- Virtual Asset Service Providers müssen Anleger deutlicher über Risiken informieren
- „Stable Coins“ müssen durch ausreichend Deckung („Reservern“) abgesichert sein – zu jeder Zeit. Egal ob bei Insolvenzen oder Anspruch der Kunden auf Auszahlung
2. ToFR (Transfer of Funds Regulation)
Die EU hat am 29. Juni 2022 mit dem ToFR endlich einheitliche Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche in der Kryptobranche formuliert.
3. FAFT (Financial Action Task Force)
Die Financial Action Task Force (FAFT) ist eine internationale neu gegründete Institution, der fast alle Länder dieser Welt und somit auch die EU angehören. Die FATF ist nicht demokratisch gewählt sondern wird über Repräsentant*innen der verschiedenen Mitgliedsstaaten dargestellt.
Ihr könnt den originären Artikel dazu hier aufrufen.